
Erste Schritte
Vor dem Einzug
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Vorfeld des Einzugs in ein stationäres Pflegeheim, Informationen zu Kosten und Organsatorischem sowie zu Leben und Alltagsgestaltung in einem Wohnpflegeheim.
Kommen Sie gerne mit Fragen direkt auf uns zu! Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Beratungsgespräch - unverbindlich und kostenlos.
Grundsätzlich kann jeder Mensch mit Hilfebedarf in eine stationäre Pflegeeinrichtung einziehen. Angesichts der erwartbaren Kosten ist es ratsam, dass mindestens Pflegegrad 2 bescheinigt ist.
Zuständig für die Feststellung eines Pflegegrads ist die Pflegekasse des/der Versicherten. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich. Wird ein vorläufiger Pflegegrad genehmigt, so findet die tatsächliche Einstufung im Nachhinein in Begleitung der Pflegeinrichtung statt.
Gerne beraten wir Sie persönlich und umfänglich. Gute öffentliche Beratung bieten zum Beispiel die Pflegestützpunkte der Landkreise. Steht der Einzug direkt nach einem Krankenhausaufenthalt an, so hilft der Sozialdienst des Krankenhauses. Interessant aufgemacht und überaus hilfreich sind die Internetseiten der Verbraucherzentrale oder beispielsweise der Pflegekasse AOK Hessen.
Haben Sie noch etwas Zeit bis zum Einzug? Das ist für beide Seiten immer gut. Wir zeigen Ihnen die Einrichtung, beantworten alle Fragen bei einer Tasse Kaffee und Sie entscheiden in aller Ruhe. Unsere Einrichtungen sind in der Regel sehr bekannt und nachgefragt. In einer für Sie bestehenden Notsituation suchen wir immer intensiv nach einer guten Lösung.
Welche Dokumente wir von Ihnen benötigen, ist individuell verschieden. Beispielsweise wollen wir, um eine gute Versorgung sicher zu stellen, mehr über Ihre Gesundheit und Ihre Vorlieben erfahren. Auch Angaben zu Vertretungsberechtigungen und Finanzen sind nötig. Im persönlichen Gespräch informieren wir Sie detaillierter.
Auch hier gilt: Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter. Wir helfen gerne, um vollständige und zeitnahe Meldungen sicher zu stellen. Wichtig ist der Wohnortwechsel, der zuerst beim Einwohneramt gemeldet wird. Ihre Adressänderung interessiert alle Ihre bisherigen Dienstleister wie Bank, Krankenkasse und Versicherungen. Die Pflegekasse sowie eventuelle weitere Kostenträger sind ebenfalls zu informieren.
Mit dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung empfiehlt es sich - neben der Krankenversicherung - die private Haftpflichtversicherung weiterzuführen. Denn auch wenn Vieles durch die Einrichtung abgesichert ist, kann Ihnen auch außerhalb der Einrichtung ein Missgeschick passieren.
Diejenige Person, die unterschriftsberechtigt ist, unterschreibt die Verträge. Können Sie noch alles selber erledigen, dann unterschreiben Sie selbst. Es kann aber auch sein, dass Sie frühzeitig und weitsichtig eine für Sie handelnde Person bevollmächtigt haben.
Ein persönlliches Wandbild oder ein Regal? Aber gerne. Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist ein großer Schritt. Gut, wenn man sich das eine oder andere Stück Erinnerung mitnimmt. Dies findet natürlich seine Grenzen - einmal in der Größe des Zimmers, zum anderen aber auch an der Pflegebedürftigkeit. So ist ein Pflegebett in aller Regel besser geeignet, als ein herkömmliches Bett.
Ja, denn die Kennzeichnung sichert eine genaue Zuordnung und ist für einen reibungslosen Ablauf der Wäscheversorgung von entscheidender Bedeutung.