
Kosten & Versicherungen
transparent erklärt
Die Gesamtkosten für unsere Angebote setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Höhe der Kosten wird dabei in Verhandlungen mit den Kostenträgern bestimmt und ist für eine festgesetzte Laufzeit bindend.
Die einzelen Kosten-Bestandteile bestehen im Wesentlichen aus den Entgelten für Pflege und Ausbildung, für Unterkunft und Verpflegung und für Investitionskosten. Das Entgelt für Pflege und Ausbildung bezuschusst die Pflegekasse mit einem Leistungsbetrag und einem Leistungszuschlag. Den Eigenanteil finanzieren Sie selber. Der Eigenanteil ist dabei für alle Pflegegrade gleich hoch. Reichen Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht aus, begleicht einer der Kostenträger die Differenz.
Der Leistungsbetrag der Pflegekasse ist nach Pflegegrad gestaffelt:
Grad 2: EUR 770,-
Grad 3: EUR 1.262,-
Grad 4: EUR 1.775,-
Grad 5: EUR 2.005,-
Der zusätzliche Leistungszuschlag staffelt sich nach der Dauer der vorherigen Zeiten in einer stationären Pflegeeinrichtung und kann max. 70 % des Entgelts für Pflege und Ausbildung ausmachen. Für die Kurzzeitpflege gelten andere Regelungen.
Mit dem Entgelt sind in der Regel alle Kosten abgedeckt - vom Essen über die Wäsche bis zur Zimmerreinigung, von der Miete bis zu den Nebenkosten, von Hilfe zur Körperpflege bis zur medizinischen Behandlungspflege, sozusagen "all inclusive".
Ein Friseurtermin, die Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen etc. müssen aber von Ihnen selbst aufgebracht werden. Telefon, TV oder Radio? Gegen einen geringen Pauschalbetrag schalten wir Ihnen dies frei. Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht für die Zahlung des Eigenanteils aus, so zahlt Ihnen einer der Kostenträger neben der Differenz noch eine monatliche Summe zur persönlichen Verwendung.